Fraktionserklärung von B90/Die Grünen/ÖDP im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben zur Genehmigung des Regionalplans

Ansprechpersonen: Ulrike Lenski (Salem) und Dr. Ulrich Walz (Bad Wurzach), Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Fraktion B90/Die Grünen/ÖDP

Fraktionserklärung / Pressemitteilung zur Genehmigung des Regionalplanentwurf sowie der damit verbundenen Ablehnung der Zielabweichungsverfahren:

Nach gut zwei Jahren Prüfung wurde der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt.

Ausgenommen von der Genehmigung sind die vier Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe Friedrichshafen Hirschlatt, Kißlegg-Waltershofen, Leutkirch-Riedlings und Pfullendorf-Wattenreute mit einer Gesamtfläche von ca. 120 ha, für welche ein separates Zielabweichungsverfahren beantragt wurde, da sie gegen das geltende Anbindegebot verstoßen.

Die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen/ ödp begrüßt die Ablehnung durch das Ministerium. Oberste Prämisse für unsere Fraktion bei der Entwicklung eines zukunftsfähigen Regionalplans war und ist die absolut sparsame Flächeninanspruchnahme!

Aus diesem Grund stellten wir bereits 2020 innerhalb der Verbandsversammlung den Antrag, die vier Gebiete aus der Fortschreibung heraus zu nehmen.

Wir sahen uns in großer Übereinstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen, welches in seiner Stellungnahme zur Offenlage schrieb: „Speziell bei den Schwerpunkten für Industrie und Gewerbe fällt der hohe Flächenansatz auf, der im Regionalplan festgelegt werden soll. Da weiterhin auch lokale gewerbliche Bauflächenmöglich sein sollen (und müssen), erscheint der Flächenansatz insgesamt zu hoch, selbst unter Berücksichtigung der sehr dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre. Insbesondere bei der Flächeninanspruchnahme für gewerbliche Bauflächen bedarf es einer ambitionierteren Zielsetzung für den sparsamen Umgang mit Grund und Boden.“

Für unseren Antrag gab es damals keine Mehrheit.

Mit einer Flächeninanspruchnahme von 1000 ha für Wohnbebauung, 1200 ha für gewerbliche Entwicklung und 300 ha für Straßenbau verfehlt der Regionalplan auch ohne diese Gebiete klar die gesetzlich verankerten Nachhaltigkeitsziele von Land, Bund und EU.

Auf über 2500 ha geht die Kohlenstoffbindung des Bodens verloren. Dadurch werden bei vorsichtiger Schätzung 350.000 t CO2 freigesetzt.

Herr Martin Buck Präsident der IHK Bodensee-Oberschwaben spricht im Hinblick auf die Ablehnung von einer „künstlich extremen Flächenverknappung“.

Unserer Ansicht nach verkennt er damit die Realität, denn „künstlich“ würde bedeuten, dass genügend Fläche zur Verfügung steht, die lediglich verteilt werden muss.  Dies trifft auf unsere Region nicht zu!

Allen, die sich mit der Flächeninanspruchnahme und deren Aspekten wie den Schutz von Trinkwasserressourcen, der Nahrungsmittelproduktion oder Biotopvernetzung auseinandersetzen ist dies bewusst. Dass die Ablehnung den wirtschaftlichen Standort vor nie dagewesenen Herausforderungen stellt ist unbestritten.

In einer physikalisch begrenzten Welt jedoch von einem „immer weiter so“ auszugehen, bedeutet, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen. Unsere Gesellschaft steht am Scheideweg. Wir können weiterhin versuchen, die Natur unseren wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen. Dass dies nicht gelingt, zeigen uns weltweite Trockenheit, Überschwemmungen und Brände. 

Eine verantwortungsvolle Politik muss leisten, wirtschaftliches Interesse mit den Belangen des Umweltschutzes in Einklang zu bringen!

Im Hinblick auf die Entwicklung eines zukunftsfähigen Regionalplans wurden von unserer Fraktion weitere Anträge gestellt. Nennen möchten wir an dieser Stelle unsere Anträge zur Sicherung von Wasservorkommen, zum Schutz vor Hochwasser, zum Moorschutz und zu den oberflächennahen Rohstoffen.

Unser Ziel ist es, der Sicherung der Trinkwasserressourcen, dem Hochwasserschutz, dem Stopp des Moorabbaus und dem teilweisen Stopp von Neuaufschlüssen bei oberflächennahen Rohstoffen eine weitaus höhere Priorität als bisher einzuräumen. Konsequent wäre es unseres Erachtens gewesen, die anvisierte Menge an Kiesabbau um die entfallenen 120 ha Bebauung zu reduzieren. 

Mit Blick in die Zukunft halten wir die bisher gefällten Entscheidungen für fatal und werden aus diesem Grund auch nicht den Beitrittbeschluss fassen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen/Regierungspräsidium Tübingen.

Hier weitere Infos zum Regionalplan.