Entwurf des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) liegt vor und ist verheerend

Nun liegt der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Weiterentwicklung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes auf dem Tisch. Und er bestätigt die Haltung des Bundeswirtschaftsministeriums: Das Erneuerbare Energiegesetz muss so ausgebremst werden, dass die großen Energiekonzerne ihr traditionelles Geschäftsmodell weiterfahren können.

 

Kleine, dezentrale Anlagen, die demnächst aus der 20jährigen Förderung fallen, dürfen nicht einfach weiterbetrieben werden. Entweder die Besitzer rüsten mit einer Batterie auf, um möglichst viel selbst produzierten Strom selbst zu verbrauchen, wofür sie, obwohl sie kein Netz in Anspruch nehmen, Netzentgeldgebühr und EEG-Umlage bezahlen sollen, oder sie verkaufen ihren Strom zum Marktpreis, wobei sie dann teure Smartmeter, die technisch noch nicht marktreif sind, und neue Wechselrichter aufrüsten müssen. Strom verschenken oder im eigenen Haus an Mieter abzugeben ist verboten. All diese Regelungen bedeuten das Aus für solche Anlagen. Dabei werden sie doch mehr als dringend gebraucht. Gehen diese Kleinanlagen vom Netz, fehlen laut Umweltbundesamt eine Leistung von fast zwei Gigawatt. Das entspricht drei mittelgroßen Kohlekraftwerksblöcken. Damit steigt das Risiko, dass durch diese Hintertür die ewig Gestrigen die Abschaltung der Atommeiler verschieben und/oder – wie schon in Planung – sehr teure Gasheizkraftwerke neu aufgebaut wollen.

 

Und da sitzt der nächste Haken: Das Bundeswirtschaftsministerium und damit auch der Staatssekretär, der Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises, Thomas Bareiß, geht von viel zu niedrigen Bedarfsrechnungen des Stromverbrauchs in der Zukunft aus. Sie schätzt den Stromverbrauch in Deutschland im Jahr 2030 auf 580 Terrawattstunden, das ist in etwa die heutige Menge. Damit wird der erhöhte Energiebedarf auf Grund der dringend notwendigen Verkehrswende, der Elektrifizierung von Industrie- und Wärmesektor nichtberücksichtigt.

 

Das hat zur Folge, dass die Chance einer dezentralen Energieversorgung in Bürgerhand vertan wird. Stattdessen bleiben den Energiekonzernen die abhängigen Kunden erhalten. Und die Stromnetze müssen massiv ausgebaut werden, was den Strompreis wieder in die Höhe treiben wird. Würden die kleinen, dezentralen Anlagen in Privathand weiterbetrieben werden, würde die EEG-Umlage sinken, da diese Anlagen ja nicht mehr gefördert werden. Ein weiterer Beleg der Energielobby zu frönen zeigt die vorgeschriebene Ausschreibung von Neuanlagen ab 100kwp (bisher750Kwp) Hierdurch werden massiv Kleinunternehmer und Genossenschaften gezwungen mit Investitionen in Vorleistung zu gehen, aber: eine Garantie  bei den Ausschreibungen  zum Zuge zu kommen, gibt es nicht. Hierdurch wird die finanzkräftige Energielobby noch mehr bevorteilt.

 

Das Einbringen des Referentenentwurfs verstößt schon im Ansatz gegen die noch umzusetzende EU-Richtlinie Erneuerbare Energien 2018/2001. Die EU-Richtlinie muss bis Mitte 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Diesen Umstand blendet die Bundesregierung aus und legt mit dem EEG-Entwurf einen Gesetzestext vor, der die Vorgaben der EU mit Füßen tritt. Hier wird offensichtlich durch anstehende Rechtsverfahren die Umsetzung auf Jahre hinausgeschoben und damit die Hoffnungen auf eine konsequente Klimapolitik zu Gunsten der nachfolgenden Generationen zum wiederholten Mal bitter enttäuscht.

 

Wir fordern Thomas Bareiß auf, sich auf Bundesebene, gerade in seiner Funktion als  Staatsekretär im Bundesministerium für Wirtschaft dafür einzusetzen,

  • Endlich die Vorgaben der Europäischen Union umzusetzen und nicht zu verzögern,
  • die Ausbauziele für Fotovoltaik und Windkraft deutlich zu erhöhen und
  • den Mieterstrom und Bürgerenergie unbürokratisch zu ermöglichen.

Klaus Ernst Harter

Vorsitzender von Bündnis 90 / Die Grünen

Kreisverband Sigmaringen