Damit Freiheit und Zukunft in Baden-Württemberg ein Zuhause haben.
Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung, ideell, praktisch und natürlich auch finanziell. Eine Kampagne braucht intelligente Ideen und die richtigen Vibes – aber sie braucht auch die nötigen Mittel. Egal, wie groß dein Beitrag für Bündnis 90/ Die Grünen Baden-Württemberg ist, er hilft, um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Spenden für Cem Özdemir per Überweisung.
Die Kontoverbindung für eine Spende an Cem Özdemir lautet:
Kontoinhaber: Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg
Volksbank Stuttgart, IBAN: DE63600901000228025001
Betreff: Spende Cem Özdemir – evtl. Angabe der vollständigen Adresse
Plakatspende für Cem Özdemir.
Du kannst an deinem Wunschstandort ein Plakat von Cem Özdemir spenden.
Du hast fünf verschiedene Motive zur Auswahl. Auf allen Motiven ist Cem Özdemir zu sehen. Die Motive sind nach der Veröffentlichung der Wahlkampf-Kampagne (im Januar 2026) sichtbar. Sichere dir schon heute deinen Wunschstandort. Dabei ist das letzte Motiv für den Zeitraum bis zur Wahl buchbar. Die anderen Motive können für die Zeit davor gebucht werden. Wenn du einen Plakatstandort anklickst, erscheint ein Foto und du siehst sowohl das Plakat wie auch die Umgebung. Probiere es aus.
Hier geht´s zur Plakatbuchung: Plakatspende für Cem Özdemir
Spende für unsere Kandidatin Hanna Stauß
Die Kontoverbindung für eine Spende für Hanna Stauß lautet:
Kontoinhaber: B90/DIE GRÜNEN Kreisverband Sigmaringen
IBAN: DE39 65093020 0420852000
Betreff: Spende Hanna Stauß– evtl. Angabe der vollständigen Adresse
Weitere Informationen
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten streng vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die wir im Rahmen einer Online-Spende erhalten, beschreiben wir in den Datenschutzhinweisen für Spender*innen. Übrigens: Parteispenden können von Privatpersonen steuerlich abgesetzt werden. Für Spenden bis 300 Euro ist hierfür keine Spendenquittung erforderlich, es genügt der Kontoauszug.
Steuerliche Absetzung von Parteispenden
Parteispenden können Sie steuerlich absetzen. Ihre Spende reduziert die zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei höheren Spenden hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.