Konzernmacht stoppen, Bauernhöfe nicht weiter schröpfen
12.02.2018: (PM) EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan hat heute einen Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie vorgestellt, um Lebensmittelproduzenten besser vor unfairer Behandlung durch Supermarktketten und Lebensmittelkonzerne zu schützen. Maria Heubuch, Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, ist für die Grüne/EFA Fraktion für das Dossier zuständig. Sie kommentiert:
„Unfaire Handelspraktiken wie z.B. verzögerte Zahlungen sind ein Riesen-Problem für Bauernhöfe und mittelständische Lebensmittelverarbeiter. Es ist gut, dass die EU-Kommission das Problem endlich angeht. Doch nicht nur Supermärkte wie Edeka und Aldi behandeln Produzenten unfair, sondern auch große Genossenschaften und Verarbeiter wie Arla, BayWa und Deutscher Milchkontor. Das muss mit bedacht werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Konzerne die neuen Regeln nicht einfach umgehen.
Und es braucht weitere Schritte, denn unfaire Handelspraktiken sind nur ein Symptom der massiven Machtkonzentration im Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor. Die vier größten deutschen Supermarktketten teilen 67% des Umsatzes mit Lebensmitteln untereinander auf. Fusionen zwischen Saatgut- und Pestizidkonzernen, wie aktuell Bayer-Monsanto, verschärfen das Problem. Das EU-Wettbewerbsrecht muss künftig auch prüfen, wie sich Fusionen auf Umwelt, Gesundheit und andere öffentliche Interessen auswirken. Sonst haben am Ende nur noch Konzerne das Sagen, während Bäuerinnen und Bauern, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt leer ausgehen.“
Hintergrund:
Die EU-Kommission schlägt vor, bestimmte unlautere Handelspraktiken EU-weit zu verbieten werden: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen; unilaterale und nachträgliche Vertragsänderungen; kurzfristige Stornierungen von bestellten verderblichen Gütern; wenn bereits gelieferte Lebensmittel verderben, darf dies nicht dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich sind eine Reihe an unlauteren Handelspraktiken verboten, sofern Lieferant und Abnehmer diese nicht vorab eindeutig vertraglich vereinbart haben.
Der Geltungsbereich der geplanten Rechtsvorschriften soll sich auf „kleine und mittlere Lieferanten“ beschränken. Gedacht ist dabei an Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio Euro. Gelten sollen die Vorschriften nur dann, wenn die Produkte an Unternehmen verkauft werden, die über „klein und mittelgroß“ hinausgehen. Die Richtlinie soll auch für ausländische Lieferanten gelten, die an EU-Abnehmer verkaufen.
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MdEP Maria Heubuch
www.maria-heubuch.eu
Europäisches Parlament