Referat Wolfgang Lohmiller zur Veranstaltung „Bauen auf der grünen Wiese??“ 4.2.2019

Liebe interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer,

insbesondere sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

Lieber Christian Kühn, Andrea Bogner-Unden und Klaus Herter,

lieber Ulfried Miller !

Es freut mich riesig, dass so viele Interessierte meinen Einladungen gefolgt sind. Ich habe mir viel Mühe gemacht, Leute anzuschreiben, und das hat offensichtlich Früchte getragen.

Ich möchte im Folgenden darlegen, wie ich als Grüner Stadtrat mit der Frage eines Ausweisung von Baugebieten nach § 13b umgegangen bin:

Schon Ende 2017 legte die Stadtverwaltung Bad Saulgau dem GR einen Aufstellungsbeschluss für 10 Baugebiete nach § 13b vor.

Ich lese aus der Begründung des Antrags vor:

„Für die Kommunen bietet der neue § 13b BauGB große Entwicklungschancen. Durch die Tatsache, dass die Verfahrenserleichterungen des § 13a auch auf die genannten Außenentwicklungsvorhaben angewandt werden können, ist es möglich, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für kleinere Wohngebiete sehr schnell und effizient zu schaffen. So müssen Gebiete, die nach § 13b BauGB überplant werden, nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein,… Außerdem kann auf die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden, was eine deutliche Verkürzung der Verfahrensdauer mit sich bringt. Des Weiteren entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichts und zum ökologischen Ausgleich. Dies ist allerdings kein „Freifahrtschein“, natur- und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände dürfen durch die Umsetzung der Planung dennoch nicht eintreten.

Die gesetzliche Regelung, auch Außenbereichsflächen nach den gleichen Spielregeln wie bereits „verbrauchte“ Innenbereichsflächen …entwickeln zu können,

stellt letztendlich eine teilweise Abkehr von der Politik der vergangen Jahre dar, die vor dem Hintergrund des Innenentwicklungsvorrangs sehr restriktiv mit Außenentwicklungen umgegangen ist.

Um die Chancen durch die zeitlich befristete Regelung auch für Bad Saulgau nutzen zu können, wurden geeignete Entwicklungsflächen in der Kernstadt und in den Teilorten gesucht. ..“

Diese Vorlage hat mich ziemlich erschreckt, zumal da ich die Aufstellung des geltenden FNP vor etwa 10 Jahren sehr genau verfolgt habe und froh war, dass die Vorlage der Stadt vom RP stark gekürzt wurde. Viele der gestrichenen Gebiete sind jetzt unter den 13b-Flächen.

Ich habe daraufhin sofort Kontakt mit anderen Grünen aufgenommen – wir sind ja innerhab des Landers recht gut vernetzt: Zum einen gibt es eine GAR…, zum anderen Landesarberitgsgemeinschaften, z.B. zum Thema Bauen und Wonnen. Am meisten hat mir aber eine Stellungnahmen des BUND-Geschäftsführers Ulfried Miller aus RV geholfen. Und gemeinsam mit Frau Strickmann vom BUND

habe ich alle vorgeschlagenen Flächen besichtigt. Interessant war für mich dabei ein Gespräch mit Anliegern – ich meine es war bei Steinbronnen – die mir sagten: Warum neue Baugebiete, es stehen doch hier viele Wohnungen leer, und es gibt unbebaute Flächen?

Meine Stellungnahme zu dem Beschlussvorschlag lautete daraufhin im GR:

Die Grünen im Bad Saulgauer Gemeinderat lehnen den Aufstellungsbeschluss ab, weil es sich nur um einen Vorratsbeschluss handelt und der Bedarf nicht zahlenmäßig nachgewiesen ist. Auch sind keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben.  Der Flächennutzungsplan wird dadurch ausgehebelt.

Wir Grünen sind nicht generell gegen neue Baugebiete, wenn der Bedarf nachgewiesen und quantifiziert ist. Gleichzeitig setzen wir uns aber für eine ressourcen- und flächensparendes Bauen ein.

Wir stellen die grundsätzliche Frage: Wie viele Flächen werden jedes Jahr in Bad Saulgau zusätzlich verbaut?

Weiter sagen wir in der Begründung unserer Ablehnung

Wir sind dafür, dass für den Ressourcenverbrauch  Ausgleichs-maßnahmen vorgenommen werden.

Wir sehen durchaus den Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen. Wir stimmen den Bauflächen in Bad Saulgau (Mooshaupten und Herdweg) zu, weil hier die Möglichkeit besteht, dichter und mehrstöckig zu bauen. Insbesondere im Kessel gibt es ja schon Hochhäuser.

Größere Probleme haben wir bei den Flächen in den Teilgemeinden. Auch hier müsste dichter als mit Einzelhäusern gebaut werden. Zuvor muss aber die Notwendigkeit von Baugebieten (Plausibilitätsprüfung)  dargestellt werden.

In der Summe: Wir lehnen die jetzige Vorlage ab, schließen aber nicht aus, bei der Umsetzung von Fall zu Fall zu entscheiden, wenn der Bedarf begründet ist, ökologische Anforderungen erfüllt sind bzw. entsprechende Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden.

Ich hatte damit gerechnet, dass wir Grünen für diese Position ziemlich abgestraft würden. Ich habe aber vor allem zustimmende Rückmeldungen bekommen:

1. -Ein Argument: Auch in Gebieten in der Kernstadt gibt es sensible Flächen, etwa aus Naturschutzsicht (Fledermäuse…).

– Ein weiteres: Insbesondere nicht so hoch betuchte Menschen brauche keine Einzelhäuser, sondern preisgünstige Wohnungen, die auch in Gebäudekomplexen liegen können.

Von der Grünen  Landtagsfraktion  aus fand im letzten Sommer ein Fachgespräch „Bauen auf der grünen Wiese??“ statt, nach dem ich auch die heutige Veranstaltung benannt habe. Dort hat auch der Landesvorsitzende der Nabu, Herr Gerhard Bronner, gesprochen.Auch ein Vertreter des Regionalvergbands Stuttgart hat referiert.

Eine Erkenntnis der Veranstaltung war: Viele 13b-Gebiete werden in Außenbereichsflächen gebaut. Und außerdem :

der §13b, der u.a. mit dem Zuzug von Geflüchteten begründet wurde, wurde mit dieser Begründung kaum genutzt. Leinfelden-Echterdingen hat eine Regelung beschlossen, nach der die Stadt bestehende Wohnungen anmietet und an Geflüchtete zeitlich befristet weiter vermietet.

Inzwischen habe ich auch noch andere Projekte kennengelernt.In Karlsruhe besteht schon länger ein Programm Wohnraumakquise durch Kooperation: Hier stellen Eigentümer/innen Wohnungen zur Verfügung.

Es gibt einen Sanierungszuschuss , eine befristete Mietausfallgarantie und ein Probewohnen von einem Jahr, nach dem dann der Mietvertrag abgeschlossen wird.

In der Stadt Heilbronn hat die Grüne Fraktion den Antrag gestellt:

Die Vermieter*in vermietet die Wohnung für mindestens 10 Jahre (als Vorschlag). Mieter*innen kommen aus der Liste der Wohnungssuchenden. Vermieter*in hat Mitsprachrecht, wer in die Wohnung einzieht.

Heute steht in der Schwäbischen Zeitung, dass die Stadt Marbach am Neckar Senioren Prämien in Höhe von 2.500 Euro zahlen will, die in eine mindestens 30 % kleinere Wohnung ziehen. Als Senioren gelten Menschen ab 60 Jahren. Das halte ich für sehr sinnvoll, meine 97 Jahre alte Mutter ist zu solchen Umzügen nicht mehr bereit und in der Lage.

In dieser Richtung würde ich mir auch ein Angebot der Stadt Bad Saulgau wünschen .

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine angeregte Diskussion.

Zu TOP Entwicklung von Bauflächen nach  § 13b – Aufstellungsbeschluss

Die Grünen im Bad Saulgauer Gemeinderat lehnen den Aufstellungsbeschluss ab, weil es sich nur um einen Vorratsbeschluss handelt und der Bedarf nicht zahlenmäßig nachgewiesen ist. Auch sind keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben.  Der Flächennutzungsplan wird dadurch ausgehebelt.

Wir Grünen sind nicht generell gegen neue Baugebiete, wenn der Bedarf nachgewiesen und quantifiziert ist. Gleichzeitig setzen wir uns aber für eine ressourcen- und flächensparendes Bauen ein (dies ist auch Ziel der Landesregierung).

Wir stellen die grundsätzliche Frage: Wie viele Flächen werden jedes Jahr in Bad Saulgau zusätzlich verbaut?

Außerdem sind wir dafür, dass für den Ressourcenverbrauch  Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden. Mit dem § 13b , der zeitlich befristet eingeführt worden ist , werden  die normale Bauleitplanung und der Naturschutz ausgehebelt. Der § 13b ist ein Flächenversiegelungsgesetz.

Im übrigen ist diese Vorschrift  nicht nur für den Naturhaushalt schlecht sondern auch ungerecht. Ein Bauherr in einem größeren Bebauungsplan-Gebiet muss einen Ausgleich machen und bezahlen – ein Bauherr im 13b-Gebiet nicht.

Die Grüne Gemeinderatsfraktion in Ravensburg hat einen Antrag gestellt, grundsätzlich keine Bauflächen nach § 13b auszuweisen.So weit wollen wir in Bad Saulgau nicht gehen. Wir stimmen den Bauflächen in Bad Saulgau (Mooshaupten und Herdweg) zu, weil hier die Möglichkeit besteht, dichter und mehrstöckig zu bauen. Insbesondere im Kessel gibt es ja schon Hochhäuser.

Größere Probleme haben wir bei den Flächen in den Teilgemeinden. Auch hier müsste dichter als mit Einzelhäusern gebaut werden. Zuvor muss aber die Notwendigkeit von Baugebieten (Plausibilitätsprüfung)  dargestellt werden. Wolfgang Lohmiller hat alle Flächen besichtigt, die meisten gemeinsam mit Frau Strickmann vom BUND.

Ok sind für uns die Flächen:

–  Am Mühlbach, Braunenweiler: ok, allerdings entsteht eine neue „Nase“, die weitergebaut – wird.  Spitaläcker Großtissen: ok, kein ökologisch sensibles Gebiet.

–Esch hinterm Dorf Braunenweiler: ok

Bedingt:

–Rathaus Bogenweiler: Die Baumreihe in der Mitte sollte im Bebauungsplan erhalten bleiben

– Bergäcker Moosheim hat mehrere Bäume und Büsche sie sollten erhalten werden oderes sollten Ausgleichsmaßnahmen gemacht werden.

–Hochegerten Renhardsweiler: Sensible Gebiete auf 285-2 und 284  schmäler machen und lieber auf 258/257 erweitern. Problem: Über das Gebiet geht eine Stromleitung. Dies dürfte einige davon abhalten, dort zu bauen. Daher Gebiet nicht so geeignet.

Nein sagen wir zu

Eschleweg Friedberg: Hier sind sehr viele Baumreihen betroffen.

Reisert Bolstern: passt in Häuserreihe , aber stark baumbewachsen,

Summe: Wir lehnen die jetzige Vorlage ab, schließen aber nicht aus, bei der Umsetzung von Fall zu Fall zu entscheiden, wenn der Bedarf begründet ist, ökologische Anforderungen erfüllt sind bzw. entsprechende Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden.

HH.Rede 2019 –  Anträge

Antrag 1        Thema Bauen    JL/Gr

a)Wiederholung aus dem letzten Jahr:

unsere Fraktion stellt  den Antrag, dass die Stadt künftig jährlich zusammenstellt, wie viele Flächen im vergangenen Jahr in Bad Saulgau neu versiegelt worden sind. Sollten auch bebaute Flächen wieder entsiegelt worden sein, dann die Stadtverwaltung dies gerne auch auflisten.

b) Außerdem beantragen wir, auch bei sog §13b-Flächen Ausgleichsmaßnahmen für ökologische Einschränkungen vorzunehmen.

c) Zur Nutzung leerstehender Wohnungen beantragen wir, dass die Stadt Bad Saulgau sich für solche Wohnungen als Zwischenmieter anbietet und diese weitervermietet. Hierdurch entlastet sie die Hausbesitzer/innen von gewissen Risiken. Ähnliche Projekte gibt es bereits in Leinfelden-Echterdingen, Karlsruhe, Heilbronn oder das Projekt „Herein“ der Caritas Bodensee.

Antrag  2 – FairTrade Town

Bad Saulgau hat sich auf den Weg zur Fair-trade-town gemacht.

Wir beantragen die Umsetzung dieser Kriterien :

a) Bildung einer Steuerungsgruppe

b). FairTrade-Produkte im Sortiment der Stadt, in lokalen Einzelhandeslgeschäften, Cafes und Restaurants, Schulen, Vereinen und Kirchen. . Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel umgesetzt, oft im Rahmen weiterer Kampagnen von TransFair z. B. der Kampagne

b) Wir beantragen weiterhin,  auch bei Auftragsvergaben soziale und ökologische Kriterien vorzugeben. Dies sollte zur Regel werden; wenn diese nicht eingehalten wird, ist dies extra zu begründen.

Antrag 3

Fahrradstadt Bad Saulgau:

Wir beantragen, eine Fahrradkonzeption insbesondere für den Schülerverkehrs auszuarbeiten und umzusetzen.

Antrag 4:

Stadtwerke sind zwar nicht Vorreiter, aber immerhin wird Smart Grid Stück für Stück umgesetzt. Und von der Stadtverwaltung wünschen wir, dass sie

ihre eigenen Zusagen beim Energy Award erst nehmen! (Wärmedämmung bei Umbauten und Neubauten.

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