Bundesverfassungsgericht stärkt Kimaschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat vorgestern ein historisches Urteil gefällt! Es hat festgestellt, dass die bisher beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen bei weitem nicht ausreichen.

Zentral ist dabei auch die Generationengerechtigkeit. Von den nach 2030 notwendigen Emissionsminderungen sei „praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“. Deswegen hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“, heißt es in der Begründung.

Um unseren Planeten lebenswert zu erhalten brauchen wir jetzt ein richtiges Klimaschutzgesetz. Früherer Kohleausstieg, höherer CO2-Preis, Verbot von fossilen Heizungen, mehr Güterverkehr auf der Schiene, eine Verkehrswende, die einem eine wirkliche Alternative zum PKW ermöglicht, eine Bauwende, die auf nachwachsende und wiederverwendbare Baustoffe setzt und eine Energiewende, die so natur- und umweltverträglich wie möglich, das Ziel von 100 % erneuerbaren Energien vorsieht.

Dafür treten wir Grüne mit konkreten Ideen und Zielen an. Für einen Planeten, auf dem auch unsere Kinder noch gut leben können.