BAD SAULGAU (Wolfgang Lohmiller, Michael Köberle) 2017-12-14
Bei der letzten Gemeinderatssitzung stand der Aufstellungsbeschluss für 10 Bauflächen (davon 2 in der Kernstadt) nach §13 b Baugesetzbuch auf der Tagesordnung.
Die beiden Grünen im Gemeinderat haben diesem Beschluss nicht zugestimmt, außerdem hat sich noch ein weiterer Gemeinderat enthalten, letztendlich hat die Mehrheit des Gemeinderats den Beschluss angenommen.
Die Grünen im Gemeinderat Bad Saulgau begründen ihr Abstimmungsverhalten wie folgt:
Die Grünen im Bad Saulgauer Gemeinderat lehnen den Aufstellungsbeschluss ab, weil es sich nur um einen Vorratsbeschluss handelt und der Bedarf nicht zahlenmäßig nachgewiesen ist. Auch sind keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. Der Flächennutzungsplan wird dadurch ausgehebelt.
Wir Grünen sind nicht generell gegen neue Baugebiete, wenn der Bedarf nachgewiesen und quantifiziert ist. Gleichzeitig setzen wir uns aber für eine ressourcen- und flächensparendes Bauen ein (dies ist auch Ziel der Landesregierung).
Wir stellen die grundsätzliche Frage: Wie viele Flächen werden jedes Jahr in Bad Saulgau zusätzlich verbaut?
Außerdem sind wir dafür, dass für den Ressourcenverbrauch Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden. Mit dem § 13b , der zeitlich befristet eingeführt worden ist , werden die normale Bauleitplanung und der Naturschutz ausgehebelt. Der § 13b ist ein Flächenversiegelungsgesetz.
Im übrigen ist diese Vorschrift nicht nur für den Naturhaushalt schlecht sondern auch ungerecht. Ein Bauherr in einem größeren Bebauungsplan-Gebiet muss einen Ausgleich machen und bezahlen – ein Bauherr im 13b-Gebiet nicht.
Die Grüne Gemeinderatsfraktion in Ravensburg hat einen Antrag gestellt, grundsätzlich keine Bauflächen nach § 13b auszuweisen. So weit wollen wir in Bad Saulgau nicht gehen. Wir stimmen den Bauflächen in Bad Saulgau (Mooshaupten und Herdweg) zu, weil hier die Möglichkeit besteht, dichter und mehrstöckig zu bauen. Insbesondere im Kessel gibt es ja schon Hochhäuser.
Größere Probleme haben wir bei den Flächen in den Teilgemeinden. Auch hier müsste dichter als mit Einzelhäusern gebaut werden. Zuvor muss aber die Notwendigkeit von Baugebieten (Plausibilitätsprüfung) dargestellt werden. Wolfgang Lohmiller hat alle Flächen besichtigt, die meisten gemeinsam mit Frau Strieckmann vom BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz).
OK sind für uns die Flächen:
- – Am Mühlbach, Braunenweiler: ok, allerdings entsteht eine neue „Nase“, die weitergebaut wird.
- – Spitaläcker Großtissen: ok, kein ökologisch sensibles Gebiet.
- – Esch hinterm Dorf Braunenweiler: ok
Bedingt:
- – Rathaus Bogenweiler: Die Baumreihe in der Mitte sollte im Bebauungsplan erhalten bleiben
- – Bergäcker Moosheim hat mehrere Bäume und Büsche sie sollten erhalten werden oderes sollten Ausgleichsmaßnahmen gemacht werden.
- – Hochegerten Renhardsweiler: Sensible Gebiete auf 285-2 und 284 schmäler machen und lieber auf 258/257 erweitern. Problem: Über das Gebiet geht eine Stromleitung. Dies dürfte einige davon abhalten, dort zu bauen. Daher Gebiet nicht so geeignet.
Nein sagen wir zu
- – Eschleweg Friedberg: Hier sind sehr viele Baumreihen betroffen.
- – Reisert Bolstern: Passt in Häuserreihe, aber stark baumbewachsen.
Summe: Wir lehnen die jetzige Vorlage ab, schließen aber nicht aus, bei der Umsetzung von Fall zu Fall zu entscheiden, wenn der Bedarf begründet ist, ökologische Anforderungen erfüllt sind bzw. entsprechende Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden.