Grüne Kreisräte setzen sich ein für sozial- und umweltverträgliches Bauen

Bauparagraph 13b in Diskussion

Um Fragen zum Bauparagraphen 13b zu klären sowie ihre Anliegen hierzu vorzutragen, trafen sich am Dienstag, 18.02.2020, die Grünen Kreisräte des Landkreises Sigmaringen mit Dr. Bernhard Obert, Dezernent für Bau und Umwelt, sowie mit Dr. Stefan Grauer, Fachbereichsleiter Baurecht, im Landratsamt Sigmaringen. Im Paragraphen 13b des Baugesetzbuchs geht es um ein beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen. Nach Paragraph 13b kann ein solches beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Der Paragraph 13b war bis Ende 2019 in Kraft. Eine Neuauflage wird diskutiert. Die jeweiligen Kommunen haben hierbei die Planungshoheit und können Aufstellungsbeschlüsse eigenständig genehmigen. Das Grundanliegen der Grünen Kreisräte ist es, das Bauen sozial- und umweltverträglich zu gestalten und den ländlichen Raum als lebendigen Lebensraum zu erhalten, bzw. wieder herzustellen. So betonte Kreisrätin Anna Pröbstle zu Beginn des Gesprächs, dass die Diskussion um 13b aus verschiedenen Aspekten wichtig sei. Es gehe hierbei neben den Umweltaspekten auch um soziale Fragen und darum, Städte und Dörfer mit lebendigem Ortskern zu erhalten. Sie wies auf die Gefahr hin, dass es durch die rege Nutzung des 13b durch die Kommunen zu einer sozialen Spaltung kommen könne: Familien mit „höherem Finanzvolumen“ bauen im Außenbereich, während Familien, oder Alleinstehende, Ältere mit „geringerem Finanzvolumen“ im Innenstadtkern bleiben. Zusätzlich bestehe die Gefahr der Verödung der Ortsmitte. 

Grundsätzlich geht es den Grünen Kreisräten und -Rätinnen um:

  1. Tansparenz und Meßbarkeit: Wieviele 13b Baugebiete sind beantragt? Wieviele Wohneinheiten sollen entstehen? Wieviel Fläche (ha) wird hierdurch in Anspruch genommen? Wie stehen die beantragten Gebiete / Flächen im Verhältnis zur Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinden, bzw. dem zu erwartenden Bevölkerungswachstum?
  2. Sozial- und umweltverträgliches Bauen und lebendige Ortskerne: Bauplatzverteilung soll sozial gerecht und umweltverträglich erfolgen: Wie können Anreize geschaffen werden, um dies zu fördern? Innenraumverdichtendes Bauen soll Vorrang haben. Wichtig hierbei ist eine gründliche Potentialanalyse: Gibt es leerstehenden Wohnraum? Gibt es nicht genutzte Bauplätze im Dorfkern? Wie kann der vorhandene (pot.) Wohnraum optimal genutzt werden? Wie können Anreize geschaffen werden, damit Altbauten saniert werden, anstatt neu gebaut wird? Zuschüsse für Sanierungen gibt es berteits für die Dorfentwicklung über das ELR (Entwicklungsprogramm ländlicher Raum). Bis zu 75 Prozent der Kosten können hier bezuschußt werden. Die Vergabe läuft über das Regierungspräsidium sowie das MLR. Derzeit werden hier vorwiegend bürgerschaftliches Engagement sowie innerörtlicher Wohnungsbau gefördert. Vorstellen könnten sich die Grünen RätInnen zudem einen Zuschuß für eine „freiwillige Ökologisierung“. Genauso könnten ökologische Pilotprojekte finanziell gefördert werden. Um Nachahmer für die gelungenen Projekte zu gewinnen, schlug Pröbstle eine Veranstaltung vor, bei der „Best-practise-Beispiele“ vorgestellt werden…
  3. Dass der Landschaftsverbrauch minimiert werden soll, ist zudem erklätres Ziel der Bundesregierung. Diese will den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2050 auf Null reduzieren: “ Die Bundesregierung strebt bis zum Jahr 2050 das sogenannte Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an. Hierbei soll der Anstieg der Siedlungs-und Verkehrsfläche im Einklang mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag reduziert und danach weiter gesenkt werden, sodass spätestens bis zum Jahr 2050 der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft erreicht ist.“
  4. Auch hinter den Vorgaben des neu aufgesetzten Regionalplans stehen die Grünen RätInnen. Dieser sieht eine Reduktion des Flächenverbrauchs vor und stellt zudem Vorgaben auf, worauf bei künftigen Baugebietsausweisungen zu achten ist:  Absatz 2.4.(3) Regionalplan Entwurf: „Die Flächeninanspruchnahme ist durch eine verstärkte Nutzung innerörtlicher Potentiale sowie durch eine flächensparende Erschließung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern.“ Absatz 2.4.(4) Regionalplan Entwurf: „Die Siedlungsentwicklung ist so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisierter Verkehr möglichst vermieden wird. Insbesondere ist auf die Verknüpfung der Funktionen Wohnen und Arbeit sowie eine Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr zu achten.“

Auch die Auslegung des Deutschen Bundestags zielt auf eine sozial gerechte und umweltschonende Quartiersentwicklung: „Die Bauleitpläne sollen hier nach zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung führen, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“ 

Für diese Ziele setzen sich die Grünen auf Kreisebene ein – zum Erhalt unserer Natur, der reizvollen Landschaft, die unsere Heimat prägt,  und für die Lebensqualität für diese und künftige Generationen. 

Sabine Hug, Kreisrätin

Info zum Foto: Grüne KreisrätInnen im Gespräch mit Dr. Obert (Stirnseite links) und Dr. Grauer (Stirnseite  rechts): von links: Johannes Kretschmann, Fiona Skuppin, Helmut Bussmann, Anna Pröbstle, Susanne Scham, Hermann Brodmann und Sabine Hug. Bild: Johannes Kretschmann