Andrea Bogner-Unden MdL und Klaus Harter: „Mehr Parkplätze machen Carsharing attraktiver“

15.02.2019: (KV/ABU) GRÜNE werben für Carsharing im Landkreis Sigmaringen

Nachdem der Bund mit dem Carsharing-Gesetz eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum an Bundesstraßen zugelassen hat, wird in Baden-Württemberg nun auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen das Parken von Carsharing-Fahrzeugen ermöglicht. Mit der Neuauflage des Straßengesetzes in Baden-Württemberg, das an diesem Freitag in Kraft getreten ist, haben die Kommunen und Landkreise mehr Handlungsspielraum.

Die grüne Landtagsabgeordnete Andrea Bogner-Unden und der grüne Kreisvorsitzende Klaus Harter begrüßen diese Änderung: „Carsharing hat nun endlich eine Chance, in der Breite zu wirken. Mit attraktiven Stellplätzen im öffentlichen Raum sind die Fahrzeuge leichter sichtbar und erreichbar und werden dadurch mehr genutzt. Selbst in besonders unseren Kommunen ist es dann nicht mehr so schwierig, das Carsharing-Fahrzeug am Ende einer Fahrt rechtssicher zu parken.“

Der Vorteil für die Nutzerinnen und Nutzer liegt auf der Hand. Kommunen und Anbieter können sich über den Wegfall von bürokratischen Hürden freuen. Klaus Harter: „Das Schaffen reservierter öffentlicher Flächen für Carsharing in unmittelbarer Nähe zu Bus- oder Bahnhaltestelle erleichtert die Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern und schließt so eine Lücke im Umweltverbund. Damit schafft das Land eine gute Grundlage, um den fahrenden wie auch ruhenden Verkehr in unserer Kommune weiter zu reduzieren und trotzdem den individuellen Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.“

MdL Andrea Bogner-Unden appelliert an die Verantwortlichen im Landkreis Sigmaringen: „Diese Landesgesetzesänderung ist für uns im ländlichen Raum nun die Chance, Carsharing voranzutreiben und eine nachhaltige, vernetzte Mobilität die Voraussetzungen zu schaffen.“

Hintergrund:

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 30. Januar 2019 bei seiner zweiten Lesung zum „Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg“ eine Vereinfachung für Carsharing beschlossen. Die Ergänzungen im Straßengesetz Baden-Württembergs treten am Freitag, den 15. Februar 2019 in Kraft. Das Gesetz regelt nun zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen sowohl die Baulast beim Bau von Radschnellverbindungen als auch die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Carsharing. Carsharing leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Mobilität. Ein Carsharing-Auto kann bis zu 20 private Autos ersetzen. Carsharing kann auch den öffentlichen Straßenraum von acht bis zwölf parkenden Autos entlasten.

Andrea Bogner-Unden                                   

MdL

Klaus Harter

Vorsitzender Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Sigmaringen

 

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.